LANGE ARBEITSLOS

Das Teilhabechancengesetz eröffnet neue Möglichkeiten zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt.

Es verfolgt das Ziel, nachhaltige Beschäftigungsperspektiven zu schaffen und individuelle Teilhabe zu fördern.
Nachfolgend erfahren Sie mehr über die Funktionsweise des Gesetzes, die bestehenden Fördermöglichkeiten und die Vorteile für Arbeitssuchende sowie Arbeitgeber.

Erfahren Sie mehr darüber, mit welchen Maßnahmen das Teilhabechancengesetz neue Chancen eröffnet.

Für persönliche Fragen finden Sie Ansprechpartner*innen und Kontaktformular weiter unten:

PDF Flyer

Mit detaillierte Informationen zum TEILHABECHANCENGESETZ.

Weitere Informationen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II):

Weitere Informationen Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II):

Ansprechpartner*innen Jobcenter darmstadt

Unsere Ansprechpartner*innen für
§16e SGB II (Lohnkostenzuschuss) sind:

Herr Beyerlein
06151 428 543 54

Herr Busch
06151 428 542 57


Herr Bendel
06151 42 85 44 41

Unsere Ansprechpartner*innen für
§16i SGBII (Teilhabe am Arbeitsmarkt) sind:

Herr Hankir
06151 428 542 77

Frau Kleppmann
06151 428 541 43

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf
06151 - 428 540
oder mit oben genannten Kontakten.

Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Do von 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr von 8:00 - 14:00 Uhr

Jobcenter Darmstadt
Hilpertstraße 24
64295 Darmstadt

Öffnungszeiten
Mo-Fr von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo, Di, Do von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

KONTAKT FORMULAR

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