Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, Jobcenter Darmstadt, als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Jobcenter Darmstadt.de
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 30.05.2025 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website Diese Website wurde zuletzt am 30.05.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen rufen Sie uns gerne an unter +49 (0)6151 428 540 oder schreiben Sie eine mail an: jobcenter-darmstadt.barrierefreiheit@jobcenter-ge.de
Die Meldung einer Barriere ist freiwillig.
Bitte beachten Sie, dass die oben genannte E-Mail-Adresse ausschließlich zur Meldung von Barrieren genutzt werden kann. Anträge und Dokumente werden über diese E-Mail-Adresse nicht bearbeitet und auch nicht weitergeleitet. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, ein Dokument einreichen oder uns eine Nachricht schicken wollen, nutzen Sie bitte www.jobcenter.digital.
Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail an das Jobcenter nicht verschlüsselt wird. Ihre Nachricht kann deshalb eventuell von Dritten mitgelesen werden. Sofern Sie eine E-Mail an jobcenter-darmstadt.barrierefreiheit@jobcenter-ge.de schreiben, erklären Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung des Inhaltes zur Optimierung der Barrierefreiheit dieser Website.
Die Einwilligung erstreckt sich auch auf die Verwendung dieser E-Mailadresse für die Bestätigung des Eingangs. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Evaluationsmethode
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2025 selbst durchgeführten Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
(1) Auf dieser Website verlinkte PDF-Dokumente sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht durchgehend barrierefrei zugänglich gestaltet.
Die Barrierefreiheit von Dokumenten Dritter, die uns zur Veröffentlichung auf unseren Webseiten zur Verfügung gestellt werden, kann nicht durchgängig gewährleistet werden. Dies betrifft vor allem die Dateien für die Träger.
(2) Auf dieser Website verlinkte Videos sowie sämtliche Unterseiten in leichter Sprache werden nicht durchgehend mit Gebärdensprache unterstützt.
(3) Es werden noch nicht alle Unterseiten in leichter Sprache angeboten.
Zeitplan: Die Umsetzung ist bis Ende 2025 geplant.
(4) Tabellen Beschreibung: Die Tabellen stellen eine Barriere dar.
Maßnahmen: zusätzliche textliche Beschreibung in ALT Descriptions
Zeitplan: Die Behebung bis Ende 2025 geplant.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren auf unserer Webseite zu beseitigen und bei der Weiterentwicklung der Webseiten neue Barrieren zu vermeiden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Zuständige Durchsetzungsstelle
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.05.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.05.2025 überprüft.