Am 01.07.2026 tritt die neue Grundsicherung in Kraft. Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch wurde überarbeitet, um Solidarität und Eigenverantwortung neu auszurichten und das System gerechter sowie zukunftssicher zu gestalten.
Das Ziel bleibt: Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.
Die wichtigsten Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2026.
Das Gesetz
- stärkt die Vermittlung in Arbeit,
- ermöglicht gezieltere Unterstützung für Leistungsberechtigte und
- gibt den Jobcentern mehr Handlungsspielraum, um Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit zu fördern.
Außerdem werden Rechte und Pflichten aller Beteiligten klarer geregelt, um Verlässlichkeit und Fairness zu sichern.
Mehr Information finden Sie hier: „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Früher Bürgergeld)