EINMALIGE LEISTUNGEN

Über den Regelbedarf hinaus können bei Bedarf auf Antrag einmalig folgende Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistungen gewährt werden:

  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie Miete von therapeutischen Geräten

Über die Höhe der jeweils zustehenden Leistung berät Sie Ihr Sachbearbeiter im Jobcenter Darmstadt.

HINWEIS: Ein Anspruch auf einmalige Leistungen kann auch dann bestehen, wenn Sie den laufenden Lebensunterhalt zwar sicherstellen, den einmaligen Bedarf aber nicht finanzieren können.