LEISTUNGEN
Anspruchsvoraussetzungen
Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die maßgebliche Altersgrenze (§ 7 a Sozialgesetzbuch II, SGB II) noch nicht erreicht haben und soweit sie hilfebedürftig sind.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Bürgergeld können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.
Erwerbsfähig ist, wer in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.
Unser Bereich Existenzsicherung entscheidet über die zustehenden Geld- und Sachleistungen sowie die Sozialversicherungsbeiträge nach dem SGB II und macht diese zahlbar.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden nur auf Antrag und befristet im Voraus gewährt.
Der Bereich Existenzsicherung ist in vier Regionalteams gegliedert, die Zuständigkeit richtet sich danach, ob Sie in einem Stadtteil oder in der nördlichen bzw. südlichen Innenstadt wohnen.
Informationen für Neukundinnen und -kunden
Wenn Sie in der Stadt Darmstadt noch nie bzw. innerhalb der letzten 3 Monate keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II bezogen haben, wenden Sie sich bitte für Ihre erste Vorsprache an unsere Leistungsrechtliche Erstberatung (LEB).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Besucherservice: