Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen

Das Bür­ger­geld sichert den Lebens­un­ter­halt erwerbs­fä­hi­ger Per­so­nen, die das 15. Lebens­jahr voll­endet und die maß­geb­li­che Alters­gren­ze (§ 7 a Sozi­al­ge­setz­buch II, SGB II) noch nicht erreicht haben und soweit sie hil­fe­be­dürf­tig sind.

Hil­fe­be­dürf­tig ist, wer sei­nen Lebens­un­ter­halt und den sei­ner Fami­lie nicht durch Ein­kom­men oder Ver­mö­gen sichern kann. Anspruch auf Bür­ger­geld kön­nen daher auch Per­so­nen haben, die mit ihrer Erwerbs­tä­tig­keit ein nicht bedarfs­de­cken­des Ein­kom­men erzielen.

Erwerbs­fä­hig ist, wer in der Lage ist, täg­lich min­des­tens drei Stun­den zu arbeiten.

Unser Bereich Exis­tenz­si­che­rung ent­schei­det über die zuste­hen­den Geld- und Sach­leis­tun­gen sowie die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge nach dem SGB II und macht die­se zahlbar.

Die Leis­tun­gen zur Siche­rung des Lebens­un­ter­hal­tes wer­den nur auf Antrag und befris­tet im Vor­aus gewährt.

Der Bereich Exis­tenz­si­che­rung ist in vier Regio­nal­teams geglie­dert, die Zustän­dig­keit rich­tet sich danach, ob Sie in einem Stadt­teil oder in der nörd­li­chen bzw. süd­li­chen Innen­stadt wohnen.

 

Infor­ma­tio­nen für Neu­kun­din­nen und -kunden

Wenn Sie in der Stadt Darm­stadt noch nie bzw. inner­halb der letz­ten 3 Mona­te kei­ne Leis­tun­gen zur Siche­rung des Lebens­un­ter­hal­tes nach dem SGB II bezo­gen haben, wen­den Sie sich bit­te für Ihre ers­te Vor­spra­che an unse­re Leis­tungs­recht­li­che Erst­be­ra­tung (LEB).

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Sei­te Besu­cher­ser­vice: