REGEL- & MEHRBEDARFE
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Die Höhe der maßgebenden Regelbedarfe / Mehrbedarfe wird auf der Seite des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erläutert: