Wer Bürgergeld bekommt, ist pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die pauschalierten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe werden direkt vom Jobcenter gezahlt.
Waren Sie bis zum Beginn des Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert können Sie einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung sowie die Aufwendungen für eine private Pflegeversicherung erhalten.
Wenn Bürgergeld als Darlehen oder nur Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung (einschließlich Schwangerschaft und Geburt) gewährt werden, besteht keine Versicherungspflicht.
Die Zeit des Bezugs von Bürgergeld wird bei der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt.