Die Teil­ha­be­card ist das Ergeb­nis der Zusam­men­ar­beit des Darm­städ­ter Bünd­nis für Sozia­le Gerech­tig­keit und der Wis­sen­schafts­stadt Darm­stadt. Die Teil­ha­be­card ist ein wert­vol­ler Bei­trag zu mehr Teil­ha­be­ge­rech­tig­keit und sie ermög­licht die Teil­nah­me am gesell­schaft­li­chen Leben.

Mit die­ser Kar­te kön­nen auch Bür­ger­geld-Berech­tig­te Ver­güns­ti­gun­gen im sozia­len und kul­tu­rel­len Bereich in Anspruch nehmen.

Die Kar­te ist min­des­tens ein Kalen­der­jahr gül­tig. Eine Ver­län­ge­rung für das fol­gen­de Jahr kann auf Nach­fra­ge immer dann erfol­gen, wenn die Leis­tun­gen nach dem SGB II für min­des­tens einen Monat des Fol­ge­jah­res wei­ter­be­wil­ligt werden.

Die Teil­ha­be­card ist nicht auf ande­re Per­so­nen über­trag­bar und gilt nur zusam­men mit einem gül­ti­gen Ausweisdokument.

Die Teil­ha­be­card wird ganz unbü­ro­kra­tisch, das heißt ohne geson­der­te Antrag­stel­lung - ein­fach auf Nach­fra­ge - für Bür­ger­geld-Berech­tig­te wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten im Job­cen­ter Darm­stadt beim Ein­gangs­ser­vice ausgegeben.

Par­al­lel zur Nut­zung als Vor­le­ge­kar­te, kön­nen anspruchs­be­rech­tig­te Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne bis zur Voll­endung des 25. Lebens­jah­res die Kar­te auch zur Inan­spruch­nah­me der Leis­tun­gen für Bil­dung und Teil­ha­be nutzen.

Mehr Infor­ma­tio­nen, auch über die Koope­ra­ti­ons­part­ner erhal­ten Sie auf der Web­sei­te der Wis­sen­schafts­stadt Darm­stadt: