Schlichtungsverfahren

Mit dem Bürgergeldgesetz wird ab dem 01.07.2023 der Kooperationsplan eingeführt, der die Eingliederungsvereinbarung ablöst.
Der Kooperationsplan dient als „roter Faden“ für den Integrationsprozess, beinhaltet die gemeinsamen Absprachen und soll als Arbeitsmittel für Mitarbeitende und Leistungsberechtigte die Zusammenarbeit auf Augenhöhe gewährleisten.

Wenn ein Kooperationsplan nicht gemeinsam erstellt werden kann oder wenn es bei der Verlängerung des Kooperationsplans zu unterschiedlichen Vorstellungen von Jobcenter und Leistungsberechtigten kommen sollte, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Dieses Verfahren zielt darauf ab, grundsätzlich in einer Zeit von maximal vier Wochen eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess zu erreichen.

Mehr Informationen zum Schlichtungsverfahren

Kooperationsplan:

Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie hier:

Das Verfahren kann dabei jeweils von beiden Seiten oder auch gemeinsam eingeleitet werden.
Das Ergebnis der Schlichtung wird vom Jobcenter zu berücksichtigt.

Die von der Geschäftsführung des Jobcenter Darmstadt beauftragte Schlichtungsperson erreichen Sie ab 01.07.2023 wie folgt:

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf
06151 - 304 194

Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Do von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr von 8:00 - 12:00 Uhr

Agentur für Arbeit Darmstadt
Groß-Gerauer-Weg 7
64295 Darmstadt

Öffnungszeiten
Mo-Fr von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo, Di, Do von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

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