Schlichtungsverfahren
Mit dem Bürgergeldgesetz wird ab dem 01.07.2023 der Kooperationsplan eingeführt, der die Eingliederungsvereinbarung ablöst.
Der Kooperationsplan dient als „roter Faden“ für den Integrationsprozess, beinhaltet die gemeinsamen Absprachen und soll als Arbeitsmittel für Mitarbeitende und Leistungsberechtigte die Zusammenarbeit auf Augenhöhe gewährleisten.
Wenn ein Kooperationsplan nicht gemeinsam erstellt werden kann oder wenn es bei der Verlängerung des Kooperationsplans zu unterschiedlichen Vorstellungen von Jobcenter und Leistungsberechtigten kommen sollte, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Dieses Verfahren zielt darauf ab, grundsätzlich in einer Zeit von maximal vier Wochen eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess zu erreichen.
Mehr Informationen zum Schlichtungsverfahren
Kooperationsplan:
Download Flyer Kooperationsplan beim Jobcenter Darmstadt
Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie hier:
Seite Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren bei der Agentur für Arbeit
Das Verfahren kann dabei jeweils von beiden Seiten oder auch gemeinsam eingeleitet werden.
Das Ergebnis der Schlichtung wird vom Jobcenter zu berücksichtigt.
Die von der Geschäftsführung des Jobcenter Darmstadt beauftragte Schlichtungsperson erreichen Sie ab 01.07.2023 wie folgt: