Um die Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern im Außen­ver­hält­nis bes­ser gewähr­leis­ten zu kön­nen, ist seit dem 01.01.2011 im Sozi­al­ge­setz­buch II (SGB II) die Rol­le der Beauf­trag­ten für Chan­cen­gleich­heit am Arbeits­markt (BCA) imple­men­tiert. Ihre Funk­tio­nen und Auf­ga­ben sind in § 18e SGB II geregelt.

Als ope­ra­ti­ve Impuls­ge­be­rin unter­stützt sie u.a. die Fach­kräf­te des Job­cen­ters und hilft beim Auf- und Aus­bau von Netz­wer­ken. Sie setzt sich dafür ein, die Beschäf­ti­gungs­per­spek­ti­ven für Arbeits­su­chen­de mit fami­liä­ren Ver­pflich­tun­gen bei bei­den Geschlech­tern zu verbessern.

För­de­rung Alleinerziehender

Ein wich­ti­ger Schwer­punkt der Tätig­keit der BCA ist die För­de­rung von Allein­er­zie­hen­den. Hier­für ist sie kon­zep­tio­nell mit zustän­dig, über­nimmt eine Koor­di­na­ti­ons­funk­ti­on und arbei­tet aktiv in vor­han­de­nen Gre­mi­en und Netz­wer­ken mit. Dar­über hin­aus hat sie ein Infor­ma­ti­ons-, Bera­tungs- und Vor­schlags­recht in Fra­gen, die Aus­wir­kun­gen auf die Chan­cen­gleich­heit von Frau­en und Män­nern haben.

Sie bie­tet ein umfang­rei­ches Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot in Fra­gen der Ver­ein­bar­keit Fami­lie und Beruf und der Gleich­stel­lung von Frau­en und Männern.