Wie­so braucht das Job­cen­ter Ihre per­sön­li­chen Daten?

Wir unter­stüt­zen Bür­ger­geld-Berech­tig­te umfas­send mit dem Ziel der Ein­glie­de­rung in Arbeit sowie Geld­leis­tun­gen, die ihren Unter­halt sichern sollen.

Dafür muss in jedem Ein­zel­fall die Bedürf­tig­keit und die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on geprüft werden.

Hier­für ist es not­wen­dig, von Ihnen Aus­künf­te über Ihre per­sön­li­che und wirt­schaft­li­che Situa­ti­on zu erhalten.

Was sind Sozialdaten?

Die vom Job­cen­ter abge­frag­ten Daten wer­den Sozi­al­da­ten genannt. Sie bezie­hen sich vor allem auf Ihren beruf­li­chen Wer­de­gang, Ihre Schul­aus­bil­dung sowie Ihre Ein­kom­mens-, Ver­mö­gens- und Wohn­ver­hält­nis­se. Die Sozi­al­da­ten unter­lie­gen dem Sozi­al­ge­heim­nis, das sie vor einer Wei­ter­ga­be an nicht befug­te Stel­len schützt.

Daten­schutz­be­auf­trag­te im Job­cen­ter Darmstadt

Die Daten­schutz­be­auf­trag­te wirkt gemäß Art. 39 DS-GVO und § 7 BDSG (n.F.) auf die Ein­hal­tung des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes und ande­rer Vor­schrif­ten des Daten­schut­zes hin. Ihre Auf­ga­ben lie­gen in der Bera­tung des Per­so­nals, der Kon­trol­le der Ein­hal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Vor­schrif­ten, der Unter­stüt­zung von Betrof­fe­nen bei der Wahr­neh­mung der Daten­schutz­rech­te und der Schaf­fung von Trans­pa­renz in der Datenverarbeitung.

Soll­ten Sie Fra­gen oder Anre­gun­gen zum Umgang des Job­cen­ters Darm­stadt mit Ihren per­sön­li­chen Daten haben, rich­ten Sie Ihre Anfra­ge per E-mail an:

jobcenter-darmstadt.Datenschutz@jobcenter-ge.de

Wei­ter­füh­ren­de Informationen

Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen zum The­ma Daten­schutz fin­den Sie im Falt­blatt Daten­schutz im Job­cen­ter – Ihre Rech­te als Antrag­stel­ler oder direkt auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­be­auf­trag­ten für Datenschutz:
In der Bro­schü­re Sozi­al­da­ten­schutz-2 fin­den Sie Infor­ma­tio­nen über den Sozi­al­da­ten­schutz in der Betreu­ung und Ver­mitt­lung. Sie kön­nen sich die­se Bro­schü­re hier downloaden.

Infor­ma­tio­nen zur Daten­er­he­bung im Job­cen­ter (SGB II)