Das Schlichtungsverfahren soll in den Fällen, in denen aus unterschiedlichsten Gründen die gemeinsame Erarbeitung oder Fortschreibung des Kooperationsplans nicht funktioniert, einen Ausweg bieten - für die Bürgergeldberechtigten und auch für die Jobcenter. Ab 01. Juli 2023 steht Ihnen ein Schlichtungsmechanismus zur Verfügung, in dem ein gemeinsamer Lösungsvorschlag erarbeitet werden kann. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Schlichtungsverfahren