Mit dem Bür­ger­geld­ge­setz wird ab dem 01.07.2023 der Koope­ra­ti­ons­plan ein­ge­führt, der die Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung ablöst. Der Koope­ra­ti­ons­plan dient als „roter Faden“ für den Inte­gra­ti­ons­pro­zess, beinhal­tet die gemein­sa­men Abspra­chen und soll als Arbeits­mit­tel für Mit­ar­bei­ten­de und Leis­tungs­be­rech­tig­te die Zusam­men­ar­beit auf Augen­hö­he gewährleisten.

Wenn ein Koope­ra­ti­ons­plan nicht gemein­sam erstellt wer­den kann oder wenn es bei der Ver­län­ge­rung des Koope­ra­ti­ons­plans zu unter­schied­li­chen Vor­stel­lun­gen von Job­cen­ter und Leis­tungs­be­rech­tig­ten kom­men soll­te, kann ein Schlich­tungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wer­den.
Die­ses Ver­fah­ren zielt dar­auf ab, grund­sätz­lich in einer Zeit von maxi­mal vier Wochen eine Eini­gung über den gemein­sa­men Weg im Ein­glie­de­rungs­pro­zess zu erreichen.

Hier fin­den Sie den Fly­er zum Koope­ra­ti­ons­plan und zum Schlichtungsverfahren:

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen fin­den Sie hier: 

Das Ver­fah­ren kann dabei jeweils von bei­den Sei­ten oder auch gemein­sam ein­ge­lei­tet wer­den. Das Ergeb­nis der Schlich­tung wird vom Job­cen­ter zu berücksichtigt.

Die von der Geschäfts­füh­rung des Job­cen­ter Darm­stadt beauf­trag­te Schlich­tungs­per­son errei­chen Sie ab 01.07.2023 wie folgt:

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