INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ

AUSKÜNFTE NACH DEM IFG (INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ)


Das Jobcenter Darmstadt als gemeinsame Einrichtung unterliegt dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes.
Dieses sieht in § 11 eine allgemeine Zugänglichkeit von Organisations- und Aktenplänen der Behörden in möglichst in elektronischer Form (Internetauftritt) vor.
Um dieser Rechtspflicht gerecht zu werden, stellen wir den Bürgerinnen und Bürgern folgende wichtige Informationen zur Verfügung:

Organisation

Die wichtigsten Daten und Fakten finden Sie in unserer Seite Organisation:

DiENstanweisungen

Verzeichnis mit amtlichen Dienstanweisungen des Jobcenters Darmstadt:

Insoweit Sie eine Übersendung der im Verzeichnis aufgeführten Richtlinien wünschen, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an uns.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf
06151 - 428 540

Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Do von 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr von 8:00 - 14:00 Uhr

Jobcenter Darmstadt
Hilpertstraße 24
64295 Darmstadt

Öffnungszeiten
Mo-Fr von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo, Di, Do von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

KONTAKT FORMULAR

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