INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ
AUSKÜNFTE NACH DEM IFG (INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ)
Das Jobcenter Darmstadt als gemeinsame Einrichtung unterliegt dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes.
Dieses sieht in § 11 eine allgemeine Zugänglichkeit von Organisations- und Aktenplänen der Behörden in möglichst in elektronischer Form (Internetauftritt) vor.
Um dieser Rechtspflicht gerecht zu werden, stellen wir den Bürgerinnen und Bürgern folgende wichtige Informationen zur Verfügung:
Organisation
Die wichtigsten Daten und Fakten finden Sie in unserer Seite Organisation:
DiENstanweisungen
Verzeichnis mit amtlichen Dienstanweisungen des Jobcenters Darmstadt:
Insoweit Sie eine Übersendung der im Verzeichnis aufgeführten Richtlinien wünschen, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an uns.
KONTAKT FORMULAR
Sie können sich ebenfalls die jobcenter.digital App hier herunterladen und uns darüber kontaktieren.