BILDUNGS- & TEILHABEPAKET
Dadurch soll die Möglichkeit einer verbesserten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft und ein verbesserter Zugang zu Bildung ermöglicht werden.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe.
Leistungen können im Einzelnen gewährt werden für
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen; die Leistung wird auch gewährt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- für den persönlichen Schulbedarf (65,00 Euro zum 01.02.2024 und 130,00 Euro zum 01.08.2024 = Gesamtbetrag 195,00 Euro)
- Aufwendungen für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden
- eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit sie zusätzlich erforderlich ist, um die festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen
- Mehraufwendungen bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von insgesamt 15 Euro monatlich; dazu gehören z. B. Mitgliedsbeiträge für Vereine und Beiträge für den Unterricht in Musikschulen
Für die Leistungen von Bildung und Teilhabe ist kein gesonderter Antrag erforderlich (Ausnahme: Lernförderung). Mit Ihrer Antragsstellung des Bürgergelds im Jobcenter Darmstadt gilt der Antrag auf Bildung- und Teilhabeleistungen grundsätzlich als gestellt.
Die Leistungen "mehrtägige Fahrten und eintägige Ausflüge", "angemessene Lernförderung", "soziale und kulturelle Teilhabe" sowie das "gemeinschaftliches Mittagessen" werden über das Bildungskonto/ Teilhabecard abgewickelt.
Besteht ein Anspruch auf die genannten Leistungen werden diese auf das "Bildungskonto" gebucht und dem Kind/Jugendlichen wird eine Teilhabecard ausgestellt. Wer beispielsweise in einem Sportverein trainieren oder an einer Klassenfahrt teilnehmen möchte, legt dem Leistungsanbieter dann einfach die Teilhabecard vor.
Über das Portal www.but-konto.de können registrierte Anbieter die zuvor bewilligten Leistungen nun ganz einfach abbuchen - sofern Sie ein entsprechendes Angebot (z. B. Klassenfahrten, Nachhilfe, Vereinsmitgliedschaft oder Mittagessen) angelegt haben.
Eltern und Kinder können jederzeit über das Webportal nachvollziehen, welche Leistungen bereits bewilligt, welche Leistungen von Anbietern abgebucht wurden und welche Guthaben noch zur Verfügung stehen. Die Karte funktioniert somit wie eine Art Kreditkarte bzw. elektronischer Gutschein.
Für die Beratung und Gewährung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket haben wir ein gesondertes Team eingerichtet:
Umfassende Informationen zum Bildungs-und Teilhabepaket finden Sie auch auf den Seiten unseres kommunalen Trägers, der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Hier werden auch verschiedene Flyer zum downloaden für Sie bereit gestellt.
Als Nachweis nutzen Sie bitte die folgenden Vordrucke.