Über den Regel­be­darf hin­aus kön­nen bei Bedarf auf Antrag ein­ma­lig fol­gen­de Leis­tun­gen als Dar­le­hen oder Geld- und Sach­leis­tun­gen gewährt werden:

  • Erst­aus­stat­tun­gen für die Woh­nung ein­schließ­lich Haushaltsgeräte
  • Erst­aus­stat­tun­gen für Beklei­dung ein­schließ­lich bei Schwan­ger­schaft und Geburt
  • Anschaf­fung und Repa­ra­tu­ren von ortho­pä­di­schen Schu­hen, Repa­ra­tu­ren von the­ra­peu­ti­schen Gerä­ten und Aus­rüs­tun­gen sowie Mie­te von the­ra­peu­ti­schen Geräten

Über die Höhe der jeweils zuste­hen­den Leis­tung berät Sie Ihr Sach­be­ar­bei­ter im Job­cen­ter Darmstadt.

 

Hin­weis

Ein Anspruch auf ein­ma­li­ge Leis­tun­gen kann auch dann bestehen, wenn Sie den lau­fen­den Lebens­un­ter­halt zwar sicher­stel­len, den ein­ma­li­gen Bedarf aber nicht finan­zie­ren können.