Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Soweit die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessene Beträge nicht übersteigen, können die tatsächlichen Kosten als Bedarf anerkannt und übernommen werden.
Die Angemessenheit ergibt sich aus der Anzahl der Personen in einer Bedarfsgemeinschaft.
Die Angemessenheitsgrenzen werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Grundlage des örtlichen Mietniveaus festgelegt.
Die aktuellen Mietobergrenzen (Kaltmiete inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten) können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt gelten ab 01. Juli 2024 folgende Richtwerte:
Personen im Haushalt | Miethöchstgrenzen (Kaltmiete und „kalte Betriebskosten“ ohne Heizkosten) |
---|---|
1 | 752,00 |
2 | 870,00 |
3 | 1.059,00 |
4 | 1.214,00 |
5 | 1.368,00 |
6 | 1.521,00 |
7 | 1.666,00 |
8 | 1.822,00 | Jede weitere Person | 153,00 |
Bei Alleinerziehenden, alleinerziehende Schwangeren und Schwangeren wird ein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person berücksichtigt.
Für jedes Kind für das im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts eine Übernachtungsmöglichkeit in der Wohnung des umgangsberechtigten Elternteils zur Verfügung gestellt werden muss, erhöht sich die Miethöchstgrenze um 44,00 Euro.
Umzug
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages sind Sie verpflichtet, eine Zusicherung zum Umzug (Bestätigung der Kostenübernahme) durch das Jobcenter einzuholen. Eine Zusicherung ist nur möglich, wenn der Umzug erforderlich ist und die Mietkosten für die neue Wohnung angemessen sind. Eventuell anfallende Umzugskosten können daher auch nur übernommen werden, wenn Sie eine Zusicherung erhalten haben.
Sollte für die neue Wohnung eine Mietkaution zu zahlen sein, kann diese darlehensweise im Rahmen des SGB II übernommen werden. Das Darlehen wird dann in der Regel in monatlichen Raten mit Ihren laufenden Leistungen verrechnet.
Bei Umzug außerhalb der Stadt Darmstadt, ist für die Übernahme der Kaution der neue Träger zuständig.Sollten Sie ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen, können lediglich die angemessenen Unterkunftskosten übernommen.
Wenn Sie nach Darmstadt verziehen wollen, haben wir hier Informationen für Sie zusammengestellt.
Personen unter 25 Jahren
Personen unter 25 Jahren haben keinen eigenen Leistungsanspruch, weil bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht. Somit können für unter 25jährige nur zusammen mit den in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Eltern Leistungen erbracht werden. Ein Umzug einer bzw. eines unter 25-Jährigen in eine eigene Wohnung ist nur bei Vorliegen von wichtigen Gründen und nach Genehmigung durch das Jobcenters in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Nur wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind und vor Abschluss des Mietvertrages eine Zusicherung zur Kostenübernahme durch die Leistungsabteilung erteilt wurde, können für diesen Personenkreis eigene Unterkunftskosten übernommen werden.