DATENSCHUTZ IM JC

Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten?

Wir unterstützen Bürgergeld-Berechtigte umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit sowie Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern sollen.

Dafür muss in jedem Einzelfall die Bedürftigkeit und die individuelle Situation geprüft werden.
Hierfür ist es notwendig, von Ihnen Auskünfte über Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation zu erhalten.

Was sind Sozialdaten?

Die vom Jobcenter abgefragten Daten werden Sozialdaten genannt. Sie beziehen sich vor allem auf Ihren beruflichen Werdegang, Ihre Schulausbildung sowie Ihre Einkommens-, Vermögens- und Wohnverhältnisse. Die Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis, das sie vor einer Weitergabe an nicht befugte Stellen schützt.

Datenschutzbeauftragte im Jobcenter Darmstadt

Die Datenschutzbeauftragte wirkt gemäß Art. 39 DS-GVO und § 7 BDSG (n.F.) auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften des Datenschutzes hin. Ihre Aufgaben liegen in der Beratung des Personals, der Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, der Unterstützung von Betroffenen bei der Wahrnehmung der Datenschutzrechte und der Schaffung von Transparenz in der Datenverarbeitung.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum Umgang des Jobcenters Darmstadt mit Ihren persönlichen Daten haben, richten Sie Ihre Anfrage per E-mail an:
jobcenter-darmstadt.Datenschutz@jobcenter-ge.de

Weiterführende Informationen

Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie im Faltblatt Datenschutz im Jobcenter – Ihre Rechte als Antragsteller oder direkt auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Datenschutz:

In der Broschüre Sozialdatenschutz-2 finden Sie Informationen über den Sozialdatenschutz in der Betreuung und Vermittlung. Sie können sich diese Broschüre hier downloaden.

Informationen zur Datenerhebung im Jobcenter (SGB II)